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Meine ehrenamtliche Tätigkeit als rechtlicher Betreuer

Ein rechtlicher Betreuer ist nur eine von vielen Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu engagieren.

Im Jahr 2024 sind 36,7% der Bevölkerung ab 14 Jahren in Deutschland freiwillig engagiert, das entspricht rund 26,97 Millionen Menschen.

Ehrenamtliche gibt es in allen Bereichen in unserer Gesellschaft.

In Vereinen und Kirchengemeinden.

Bei der freiwilligen Feuerwehr, beim THW, in der (Alten)Pflege und bei Flüchtlingsorganisationen.

Bei der Tafel und vielen anderern sozialen Einrichtungen und Verbänden.

Bei Sporteinrichtungen und Kinder und Jugendverbänden.

Umweltorganisationen, Naturschutzverbände und und und…

Um nur einige zu nennen.

In der Realität sind es natürlich noch viel viel mehr.

Und eines soll an dieser Stelle ganz klar gesagt sein:

Ohne so viele Freiwillige, die regelmäßig – und in der Regel auch mit Freude – ihre Zeit und ihr Engagement spenden, würde unsere Gesellschaft nicht funktionieren.

Also von mir ein Hoch auf das Ehrenamt!!!


Mein Ehrenamt als rechtliche Betreuerin

Ich möchte in diesem Beitrag Einblick in meine ganz persönliche ehrenamtliche Tätigkeit als rechtliche Betreuerin geben.

Was genau macht ein rechtlicher Betreuer?

Es gibt 2 Gruppen von rechtlichen Betreuern.

Zum einen die hauptberuflichen Betreuer, die gleichzeitig mehrere Personen vertreten.

Dies übernehmen oft auch Rechtsanwälte.

Und dann gibt es die ehrenamtlichen Betreuer, sowie mich, die das in ihrer Freizeit machen.

Hier ein kurzer Auszug von der Seite Gerichte und Urteile, in dem die Tätigkeit ein wenig genauer beschrieben wird:

Ein gesetzlicher Betreuer wird dann eingesetzt, wenn eine volljährige Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr eigenständig regeln kann. Das betrifft vor allem Situationen, in denen geistige oder körperliche Einschränkungen die Fähigkeit zur selbstbestimmten Entscheidung beeinträchtigen. Die Bestellung erfolgt durch ein Betreuungsgericht, das genau festlegt, welche Aufgaben dem Betreuer übertragen werden. Ziel ist es, die betroffene Person rechtlich und organisatorisch zu unterstützen – aber nicht zu bevormunden.

Zu den Aufgaben als gesetzlicher Betreuer gehören:

  • Aufenthaltsbestimmung
  • Vermögensvorsorge (Begleichung laufender Kosten wie Miete oder Rechnungen)
  • Gesundheitsvorsorge (Entscheidungen in medizinischen Fragen und Zustimmung zu Behandlungen)
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Vertretung gegenüber Ämtern, Versicherungen und sozialen Trägern

Dabei kann es durchaus vorkommen, dass man als Betreuer auch nur einzelne Bereiche übernimmt.

Sind beispielsweise noch Familienangehörige vor Ort, die sich um die Gesundheitsvorsorge kümmern, kann diese für den Betreuer ausgenommen werden.

Wie wird man Betreuer?

Der Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestellt.

Die betreffende Person, Familienangehörige oder auch Behörden können dem Gericht dazu eine entsprechende Anregung geben.

Zuständig ist immer das Amtsgericht am Wohnort der betroffenen Person.

Das Gericht bestimmt einen Rechtspfleger, der zunächst die betroffene Person anhört.

Daraufhin wird der Betreuer vom Richter des Betreuungsgerichts persönlich mündlich verpflichtet und erhält eine Urkunde über seine Bestellung.

Diese Urkunde dient der Ausweisung der Vertretertätigkeit.

Ein Betreuer muss jährlich einen „Rechenschafts“-Bericht beim ortsansässigen Gericht abgeben, in dem er über das vergangene Jahr berichtet.

Dieser besteht aus 2 Teilen.

Da gibt es die Rechnungslegung bei der die Einnahmen und Ausgaben belegt werden müssen.

Die Vermögensverhältnisse, Sparguthaben/Schulden und Immobilien müssen angegeben werden.

Und es gibt einen Bericht über die persönlichen Verhältnisse.

Hier wird die Unterbringung, der persönliche Eindruck der betreuten Person und deren Zustand abgefragt.

Außerdem wird festgehalten, wie häufig persönliche Kontakte stattfinden und ob eine weitere Betreuung notwendig, bzw. gewünscht wird.

Wie kam es bei mir dazu?

Ich bin schon recht früh mit der Tätigkeit eines gesetzlichen Betreuers in Berührung gekommen.

Vor ca. 20 Jahren erlitt meine Schwiegermutter einen Schlaganfall, von dem sie sich leider nie mehr richtig erholen konnte.

Nach dem Krankenhausaufenthalt und anschließender Reha konnte sie zwar wieder in ihre Wohnung zurückkehren, war jedoch nicht mehr in der Lage ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.

Dazu passt auch sehr gut mein bericht zum Thema Notfallordner!

Da sie allein lebte und ihre Kinder stark eingebunden waren, wurde eine gesetzliche Betreuerin eingesetzt.

Ein paar Jahre später erkrankte meine eigene Mutter an Demenz.

Auch sie war alleinlebend und musste schließlich ins Pflegeheim umziehen.

Meine Schwester übernahm damals mit einer Vorsorgevollmacht die Aufgaben einer Betreuerin.

Über den Tod meiner Mutter habe ich in diesem Artikel etwas ausführlicher geschrieben.

Warum mache ich das?

Als meine Mutter Ende 2022 verstarb, war für mich klar:
Ich möchte mich in diesem Bereich engagieren.

Ich wollte etwas zurückgeben.
Jemanden unterstützen, der es alleine nicht mehr kann.

Durch meine Erfahrungen wusste ich bereits, worauf es ankommt – und dass ich mir diese Aufgabe zutraue.

Da kam es mir gerade recht, dass zu der Zeit ein Aufruf dazu in der örtlichen Presse zu lesen war.

Der Betreuungsverein suchte neue Mitglieder, die als ehrenamtliche Betreuer tätig sein möchten.

Ich habe mich gemeldet und nach einem längeren Gespräch wurde ich aufgenommen.

Ich habe dann an einem 3-tägigen Einführungskurs der Seniorenakamdemie Hochrhein-Wiesental in Zell im Wiesental teilgenommen.

Bei diesem Seminar wurden folgende Inhalt vermittelt:

  • Rechtliche Grundlagen BTG und BGB
  • Aufgabenkreis eines Betreuers
  • Zusammenarbeit mit Betreuungsgericht und Betreuungsbehörde
  • Die Führung der Betreuung und das rechtliche Verhältnis zwischen Betreuer und Betreutem
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Haftung

Als ehrenamtlicher Betreuer erhält man eine jährliche kleine Aufwandsentschädigung im mittleren 3-stelligen Bereich.

Meine Betreute und ich

Im Herbst 2022 bekam ich vom Betreuungsverein dann eine ältere Dame zugewiesen, die in einer Alterswohngruppe lebt und dort ihr eigenes Zimmer bewohnt.

Wir haben uns in einem ersten Treffen persönlich kennengelernt und konnten so gegenseitig prüfen, ob die „Chemie“ zwischen uns stimmt.

Ich habe daraufhin die Betreuung in sämtlichen oben genannten Bereichen übertragen bekommen.

Dann ging es los mit meiner Vorstellung bei Banken und Behörden, mit denen meine Betreute in Verbindung steht.

Inzwischen ist das alles Alltag und Routine.

Ich erledige die Post und Bankgeschäfte, kümmere mich um die Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse und spreche mit ihren Ärzten und dem Pflegepersonal.

Ich besuche meine Betreute in regelmäßigen Abständen persönlich und zwischendrin telefonieren wir auch.

Zu Weihnachten und zum Geburtstag bekommt sie ein kleines Geschenk von mir.

Du siehst, der zeitliche Arbeitsaufwand hält sich in Grenzen – der Mehrwert für meine Betreute ist allerdings enorm.

Meine Empfehlungen für dich

Ich kann es jedem nur eindringlich ans Herz legen, ein Ehrenamt, zu übernehmen.

Egal in welcher Form auch immer.

Du leistest einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft.
Und du bekommst oft mehr zurück, als du gibst: Wertschätzung, Dankbarkeit und das Gefühl, etwas Sinnvolles zu tun.

Gerade im Bereich der rechtlichen Betreuung werden immer engagierte Menschen gesucht.

Du wirst dabei nicht allein gelassen: Es gibt Unterstützung, Schulungen und Austauschmöglichkeiten.

Viele Betreuer sind im Rentenalter und finden hier eine neue, sinnstiftende Aufgabe – manchmal sogar für mehrere betreute Personen.

Also: Was denkst du?

Beim Bundesjustizministerium kannst du dir eine Broschüre und diverse Dokumente zu diesem Thema herunterladen.


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